Rechtliche Grundlagen: §§ 69 und 70 ASchG; § 70 AAV
Es existieren unterschiedliche Ausführungen von Sicherheitsschuhen, die vor mechanischen, elektrischen, chemischen oder thermischen Gefahren schützen.
- Mechanische Gefahren: Um- oder herabfallende Gegenstände, Überrollen des Fusses, Eintreten von Gegenständen (z.B. Nägel), Anstossen an Gegenstände
- Elektrische Gefahren: spannungsführende Betriebsmittel, Funkenbildung
- Chemische Gefahren: Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Nässe,...
- Thermische Gefahren: Hitzestrahlung, glühende Teilchen, Kälte
Alle Sicherheitsschuhe müssen den Herstellervorschriften entsprechen, die CE-Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft worden sein.