Die BS-V ist eine Verordnung zum 6. Abschnitt ASchG und regelt die Gestaltung von und das Arbeiten an Bildschirmarbeits¬plätzen.
Folgende Bereiche werden geregelt:
- Geltungsbereich und Definition des Begriffs Arbeit am Bildschirmgerät zu einem “nicht unwesentlichen Teil” (gem. § 68 Abs. 3 ASchG)
- Anforderungen an Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, Stuhl, Belichtung, Beleuchtung und Strahlung
- Evaluierung von Bildschirmarbeit, Pausen, Tätigkeitswechsel, freiwillige Untersuchungen und Sehhilfen bei Bildschirmarbeit
- Unterweisung, Information, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer