Rechtliche Grundlagen

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V), BGBl II Nr. 124/1998

Die BS-V ist eine Verordnung zum 6. Abschnitt ASchG und regelt die Gestaltung von und das Arbeiten an Bildschirmarbeits¬plätzen.

Folgende Bereiche werden geregelt:

  • Geltungsbereich und Definition des Begriffs Arbeit am Bildschirmgerät zu einem “nicht unwesentlichen Teil” (gem. § 68 Abs. 3 ASchG)
  • Anforderungen an Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, Stuhl, Belichtung, Beleuchtung und Strahlung
  • Evaluierung von Bildschirmarbeit, Pausen, Tätigkeitswechsel, freiwillige Untersuchungen und Sehhilfen bei Bildschirmarbeit
  • Unterweisung, Information, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer

Posted by: kasika

Category: Paragraph 60 - 72