Rechtliche Grundlagen

Augenschutz

Rechtliche Grundlagen: §§ 69 und 70 ASchG; PSASV, insbes. § 30 PSASV
Gefahren für das Auge können durch mechanische (z.B. Staub, Späne, Splitter), optische (z.B. UV-Strahlung oder Laserstrahlung), chemische oder thermische Einwirkungen auftreten. Je nach Beanspruchung kommen Sicherheitssichtscheiben oder Sichtscheiben mit Filterwirkung zum Einsatz.

Sollen nicht nur die Augen, sondern auch das Gesicht geschützt werden, kommen neben Gestell- oder Korbbrillen auch Schutzschilde, Schutzhauben oder Schutzschirme zur Anwendung.

Alle Augenschutzgeräte müssen der Herstellervorschrift entsprechen, die CE-Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft worden sein.

Posted by: kasika

Category: Paragraph 60 - 72