Rechtliche Grundlagen

Allgemeines zur PSA

Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die von einer Person getragen, gehalten oder verwendet werden, um sie vor Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken zu schützen. Jede PSA muss der Herstellervorschrift, d.h. der PSASV, entsprechen. Man kann in die folgenden Klassen von PSA einteilen: Absturzsicherungen, Atemschutzgeräte, Augenschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Handschutz, Kopfschutz, Körperschutz.[...mehr]
Betreffend PSA sollten Sie auch die folgenden Fragen stellen:


•Sind technisch und organisatorisch keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, wodurch die Verwendung von PSA notwendig wird?
•Ist die geplante PSA für den Verwendungszweck geeignet? (Stichwort Schutzwirkung)
•Paßt die PSA und ist sie bequem? (Stichwort Tragekomfort)
•Ist die PSA in gutem Zustand und funktionstauglich?
•Wird die PSA schonend behandelt sowie sicher und richtig gelagert? (d.h. direkt beim Arbeitsplatz, wo sie gebraucht wird, aber geschützt vor z.B. Staub)
•Wird die PSA von Ihren Arbeitnehmern konsequent und richtig getragen?
•Trägt neu gekaufte PSA die CE-Kennzeichnung und ist die Verwenderinformation beigefügt?

Posted by: kasika

Category: Paragraph 60 - 72