Rechtliche Grundlagen

§ 65 Abs. 2 ASchG - Ermittlung und Beurteilung bei Lärmbelastung

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren muss auch festgestellt werden, ob die Arbeitnehmer einer Lärmbelastung ausgesetzt sein könnten. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, muss der Lärm gemessen werden. Die Ermittlung und Messung muss fachgerecht geplant und durchgeführt werden.

Posted by: kasika

Category: Paragraph 60 - 72