§ 64 Abs. 3 ASchG - Ermittlung und Beurteilung bei Lastenhandhabung
Im Falle der manuellen Lastenhandhabung sind bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren auch die Merkmale der Last, der erforderliche körperlichen Kraftaufwand, die Merkmale der Arbeitsumgebung und die Erfordernisse der Aufgabe zu berücksichtigen. Die Gefährdung des Bewegungs- und Stützapparates muss möglichst gering gehalten werden.
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kasika
Category: Paragraph 60 - 72