Rechtliche Grundlagen

§§ 49 bis 59 Gesundheitsüberwachung im Betrieb

In diesem Abschnitt sind die Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§ 49), die Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 50) sowie sonstige besondere Untersuchungen (§ 51, z.B. bei besonders belastenden Arbeitsbedingungen) geregelt.
Der Abschnitt enthält Bestimmungen über die Durchführung der Untersuchungen (§§ 52 und 55), die Überprüfung der Beurteilung (§ 53), die Bescheidpflicht (§ 54), die Ermächtigung der Ärzte (§ 56), die Kosten (§ 57) sowie die Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen der Gesundheitsüberwachung (§ 58).


Verordnungen: VO über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ)

Posted by: kasika

Category: Paragraph 49 - 59