Die GKV ist eine Verordnung zum 4. Abschnitt des ASchG und hat die Grenzwerte für Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe zum Thema.
Die Verordnung besteht aus vier Abschnitten und vier Anhängen:
- 1. Abschnitt: Grenzwerte (MAK-Werte, TRK-Werte, Beurteilungszeitraum, Bewertung von Stoffgemischen, Information)
- 2. Abschnitt: Krebserzeugende Arbeitsstoffe: (Einstufung, Ausnahmen, Umluftverbot, Meldepflichten, Schutzkleidung,)
- 3. Abschnitt: Sonderbestimmungen für Holzstaub (Absaugung, Reinigung, Umluftverbot)
- 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Anhang I: MAK Werte
- Anhang II: TRK-Werte
- Anhang III: Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe
- Anhang IV: Maschinenlisten Holzstaub (mit Grenzwert 5 mg/m3)
Weitere Verordnungen zu diesem Thema: ChemG, VEXAT, ExSV, VbA