Rechtliche Grundlagen

Dokumentationsverordnung (DOK-VO), BGBl II Nr. 478/1996

Die zum § 5 ASchG erlassene DOK-VO regelt die Inhalte dieser Dokumente. Sie unterscheidet zwischen dem Mindestinhalt, den ein Dokument jedenfalls zu enthalten hat - Anwendungsbereich des Dokuments, wer führt mit wessen Beteiligung die Arbeitsplatzevaluierung durch, Anzahl der (für das jeweilige Dokument relevanten) Arbeitnehmer, Datum der Erstevaluierung, festgestellte Gefahren, festgelegte Maßnahmen, wer setzt was bis zu welchem Zeitpunkt um - und sonstige Angaben, die zu machen sind, sofern sie zutreffen. Dies sind beispielsweise vorgeschriebene Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ, Zutrittsbeschränkungen, Aufzeichnungspflicht der gefährlichen Arbeitsstoffe oder die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Hier steht eine kommentierte Version der DOK-VO als PDF-Dokument zum Download bereit.

Posted by: kasika

Category: Paragraph 1 - 18