Rechtliche Grundlagen

§ 1 bis § 18 Allgemeine Bestimmungen

Es finden sich grundlegende Regelungen, die sich konsequent durch das ASchG ziehen und somit die Basis und Grundlage für alle weiteren Bestimmungen sind.
Es werden die allgemeine Pflichten der Arbeitgeber (§ 3) und Arbeitnehmer (§ 15) sowie die Durchführung der Evaluierung - Ermittlung, Beurteilung von Gefahren und Maßnahmenfestlegung - und die Dokumentation (§§ 4und 5) geregelt.
Die Grundsätze der Gefahrenverhütung von § 7 liefert die "Universalregel": Gefahren vermeiden (oder minimieren) geht vor technischen bzw. organisatorischen Maßnahmen, und dies geht wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung oder Unterweisung.
Auch die Grundsätze der Unterweisung (§ 14) und Information (§ 12) sind im 1. Abschnitt geregelt und liefern die Grundlage für spezifische Bestimmungen, z.B. der §§ 4 und 5 der AM-VO.
Auch die Bestimmungen zur Koordination (§ 8) und Überlassung (§ 9) von Arbeitnehmern finden sich hier.

Weitere Informationen finden sich in den M-Broschüren der AUVA:
Merkblatt M 40 der AUVA (PDF): Gefahrenermittlung (Evaluierung)
Merkblatt M 43 der AUVA (PDF): Externe Fachkräfte (Evaluierung)


Verordnungen: Dokumentationsverordnung (DOK-VO)
VO über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO)

Posted by: kasika

Category: Paragraph 1 - 18