Rechtliche Grundlagen

§§ 4 VEXAT - Ermittlung und Beurteilung von Explosionsgefahren

In der Verordnung explosionsfähige Atmosphären ist eine spezielle Risikoanalyse vorgeschrieben. Die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen und die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, müssen ermittelt und beurteilt werden.
Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden:

  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen
  • die Arbeitsmittel sowie deren Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die elektrischen Anlagen (Installationen), die baulichen und örtlichen Gegebenheiten, die angewendeten Arbeitsvorgänge und ihre möglichen Wechselwirkungen, die Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung;
  • die Explosionsgefahren, bei Normalbetrieb und vorhersehbaren Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung

Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung muss ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten werden. Das Explosionsschutzdokument ist Teil der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nach DOK-VO.

Posted by: kasika

Category: Paragraph 1 - 18