Rechtliche Grundlagen

Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl II Nr. 309/2004

Die VEXAT regelt insbesondere die Verwendung von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen bzw. die Verhinderung von explosionsfähigen Atmosphären in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen.

Die Verordnung beinhaltet insbesondere:

  • die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation (Explosionsschutzdokument) der Explosionsgefahren und ggf. die Durchführung einer Gefahrenanalyse
  • Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
  • erforderliche Prüfungen und Messungen sowie Störungsvorsorge
  • die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen, insbesondere die bauliche Ausführung von Ex-Bereichen, die Vermeidung von Zündquellen und die Zonenfestlegung
  • die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände im Ex-Bereich
  • Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
  • Untertagebauarbeiten sowie Bohr- und Behandlungsarbeiten

In der Verordnung nach dem ASchG über explosionsgefährliche Atmosphären (VEXAT) wird die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gefordert. Ein entsprechendes Beispielformular gibt es hier oder unter "Leerformulare" zum Downloaden.


Weitere Verordnungen zu diesem Thema: ChemG, GKV, ExSV, VbA

Posted by: kasika

Category: Paragraph 19 - 32