Rechtliche Grundlagen

Kennzeichnungsverordnung (KennV), BGBl II Nr 101/1997

Die KennV regelt die Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen, Handzeichen), die für die Sicherheit oder den Gesundheitsschutz relevant sind.

Die Verordnung beinhaltet insbesondere:

  • Die Beschaffenheit und Anordnung (z.B. Sichtbarkeit) bzw. Aufstellung der Kennzeichnung
  • in welchen Fällen Hinweisschilder und Sicherheitsfarben zu verwenden sind sowie die Anforderungen an diese
  • die Verwendung von und Anforderungen an Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen
  • Information und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Bedeutung dieser Zeichen

 
Im Anhang 1 sind die zu verwendenden Schilder (Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen sowie Hinweisschilder für Material) zur Brandbekämpfung abgebildet.
Anhang 2 definiert die Bedeutung der Sicherheitsfarben.
Anhang 3 stellt die zu verwendenden Handzeichen graphisch dar.

Posted by: kasika

Category: Paragraph 19 - 32