Willkommen beim VOLV Expertentool auf eval.at
Mit diesem Werkzeug können Sie die Lärmexposition von Personen oder Gruppen von
Personen im Hinblick auf eine mögliche Gehörgefährdung am Arbeitsplatz berechnen
und beurteilen. Sinnvoll ist die Beurteilung für Gruppen dann, wenn angenommen werden
kann, dass alle Personen der Gruppe bei denselben Tätigkeiten gleich hoch exponiert
sind. Die Beurteilung erfolgt dann für eine Musterperson dieser Gruppe.
Letztlich brauchen Sie dazu so gut wie immer Wertepaare, von denen ein Wert die
Höhe der Lärmexposition am Ohr der betrachteten Person während bestimmter Tätigkeiten,
und der andere Wert die Dauer dieser Exposition wiedergibt. Die Ausnahme ist dann
gegeben, wenn fast ausschließlich sehr laute impulsartige, also schussähnliche Geräusche
auftreten. Dann genügt ein Wert, der die Höhe des Schallimpulses angibt. In der
Regel werden aber die Wertepaare benötigt, und eventuell, beim zusätzlichen Auftreten
lauter impulsartiger Geräusche, dieser zuletzt erwähnte Wert.
Zuallererst wird empfohlen, die verschiedenen, an den Arbeitsplätzen auftretenden
Tätigkeiten so zu erkennen, dass durch Schallpegelmessungen die ersten Werte des
Wertepaares erhoben werden können. Da die mögliche Gehörgefährdung beurteilt werden
soll, müssen diese Messungen grundsätzlich „am Ohr“ der betrachteten Person erfolgen.
Dabei ist es sinnvoll, sich nicht nur die Werte, sondern auch die Umstände unter
denen sie festgestellt wurden zu notieren. Für jede Tätigkeit ist jedenfalls der
LA,eq, eventuell auch der LC,peak zu erfassen.
Stehen die Messwerte nun weitgehend zur Verfügung – im Zuge der Beurteilung könnte
es sich herausstellen, dass noch der eine oder andere Wert erhoben werden muss -
müssen die betrachteten Personen, sofern nicht wirklich alle immer dasselbe tun,
in Gruppen aufgeteilt werden. Für jede Gruppe muss angenommen werden können, dass
alle Personen dieser Gruppe, über den Arbeitstag oder über die Arbeitswoche gleichartig
lärmexponiert sind. So könnten in einer Tischlerei z.B. die Maschinentischler eine,
und die Handtischler eine andere Gruppe bilden.
Für die Musterperson einer Gruppe werden dann die Expositionsdauern bei den verschiedenen
Tätigkeiten erhoben, z.B. bei der Arbeit an der Zuschnittsäge, an der Abrichtmaschine,
bei Handarbeiten, usw. Dabei muss beachtet werden, dass der Beurteilungszeitraum
entweder einen Arbeitstag oder eine Arbeitswoche beträgt. Die Arbeitswoche wird
zweckmäßigerweise dann herangezogen, wenn die Lärmexpositionen der betrachteten
Person oder Gruppe von Tag zu Tag deutlich unterschiedlich ist. Dies ist auch der
Fall, wenn die Länge der Arbeitstage unterschiedlich ist, z.B. am Freitag. Bei der
Berechnung werden die bei der Arbeit anfallenden Lärmexpositionen auf diesen Zeitraum
bezogen. Es ist nicht zulässig, die Beurteilung über einen längeren Zeitraum durchzuführen.
Vor Beginn der Beurteilung muss daher entschieden werden, über welchen Beurteilungszeitraum
sie durchgeführt werden soll. Für jede mit dem Expertentool zu beurteilende Person
oder Gruppe kann der Arbeitstag oder die Arbeitswoche als Beurteilungszeitraum gewählt
werden. Entsprechend sind dann die Expositionsdauern entweder in Minuten pro Tag
oder in Stunden pro Woche zu erheben.
Wurden die Messwerte erhoben, die unterschiedlichen Personen oder Gruppen gebildet
und die Expositionsdauern ermittelt, kann die Eingabe in das Expertentool beginnen.
Auch wenn Sie nur für eine einzige Person eine Beurteilung durchführen wollen, scheuen
Sie sich nicht die Werte einzugeben.
Als erster Schritt empfiehlt sich die Eingabe aller Schallpegelwerte (LA,eq-
und eventuell LC,peak-Werte). Dazu Punkt 1. Messstellen
wählen.
Haben Sie dieses Tool bereits verwendet und die eingegebenen Daten heruntergeladen?
Dann haben Sie hier die Möglichkeit diese Daten wieder in die Applikation zu importieren.
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