Infosammlung 

Übungen - Verpflichtungen nach ASchG und seinen Verordnungen

In bestimmten Fällen sind die Arbeitgeber nach dem ASchG oder dessen Verordnungen dazu verpflichtet, zusätzlich und vertiefend zu den Schulungen und Unterweisungen auch Übungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Im Folgenden eine übersichtsweise Darstellung.


§ 12 Abs. 3 AStV - Alarmeinrichtungen

Sind in einer Arbeitsstätte Alarmeinrichtungen behördlich vorgeschrieben, müssen mindestens einmal im Jahr während der Arbeitszeit Alarmübungen durchgeführt werden. Über die Durchführung sind Aufzeichnungen zu führen.


§ 44 Abs. 5 AStV - Einsatzübungen der Brandschutzgruppe

Ist in einer Arbeitsstätte eine Brandschutzgruppe behördlich vorgeschrieben, muss mindestens einmal vierteljährlich eine Einsatzübung durchgeführt werden. Einsätze gelten als Einsatzübung. Über Einsätze und Einsatzübungen müssen im Brandschutzbuch Vormerke geführt werden.


§ 45 Abs. 5 AStV - Brandalarm- und Räumungsübungen

Besteht nach § 45 AStV erhöhter Brandschutz (z.B. bei Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gegeben), müssen mindestens einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchgeführt werden. Werden bei einer solchen Übung Mängel der Alarmeinrichtung festgestellt, ist die Übung nach höchstens drei Monaten zu wiederholen.


§ 68 Abs. 11 AAV - Atemschutzgeräte

Arbeitnehmer, die Atemschutzgeräte Geräte nur fallweise benützen, müssen mindestens halbjährlich, in Gasrettungsdiensten Beschäftigte mindestens vierteljährlich Übungen mit angelegtem Gerät durchführen, hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.


§ 25 Abs. 5 BauV - Benutzung von Atemschutzgeräten

Müssen Arbeitnehmer auf Baustellen fallweise Atemschutzgeräte benutzen, müssen mindestens vierteljährlich Übungen mit angelegtem Gerät durchgeführt werden. Über die Übungen sind Vormerke zu führen.


§ 105 Abs. 3 BauV - Untertagebauarbeiten

Bei Untertagebauarbeiten müssen mindestens einmal jährlich Einsatzübungen abgehalten werden, hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.


§ 106 Abs. 2 BauV - Wasserbauarbeiten

Bei Wasserbauarbeiten müssen mindestens einmal jährlich Einsatzübungen abgehalten werden, hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.

Posted by: kasika

Category: Unterweisungspflichten