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Betriebsanweisungen

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) verlangt für bestimmte Arbeitsmittel schriftliche Betriebsanweisungen. Es handelt sich bei diesen Arbeitsmitteln um

  • Krane
  • selbstfahrende Arbeitsmittel  

Seite Februar 2010 ist die Erstellung schriftlicher Betriebsanweisungen für Bolzensetzgeräte sowie Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen müssen alle Verwender dieser Arbeitsmittel mindestens einmal im Jahr nachweislich über die Inhalte der früheren Betriebsanweisungen unterwiesen werden. Die hier angeführten Unterlagen können als Unterweisungsgrundlage eingesetzt werden.Betriebsanweisungen richten sich nicht unbedingt nur an den Bediener oder Lenker eines Arbeitsmittels, sondern auch an Personen, die durch das Arbeitsmittel gefährdet werden können, z.B. Arbeitnehmer im Lager, wo Stapler unterwegs sind.

Betriebsanweisungen richten sich also (in erster Linie) an die mit dem jeweiligen Arbeitsmittel Arbeitenden, aber auch an Personen im "Wirkbereich" des Arbeitsmittels!

Wie sollte eine Betriebsanweisung aufgebaut und gestaltet sein?
Betriebsanweisungen sollen in der Sprache der Benutzer verfasst sein, komplizierte Sätze und Wörter sollen vermieden werden. Sie sollen nicht unnötig lang sein, im günstigsten Fall sollten zwei bis drei Seiten genügen. Sie sollten möglichst in sich geschlossen sein und wenig oder keine Verweise auf andere Dokumente enthalten.
Als nützliche Hilfestellung wird eine möglichst allgemeingültig vorgetextetes Musteranweisung gewünscht, wo der Betrieb nur noch Angaben zum Typ des Arbeitmittels, zu den lokale Besonderheiten und die jeweils berechtigten Personen eintragen muss.
Unter diesen Rahmenbedingungen wurden die vorliegenden Dokumente erstellt, wobei es auf Grund fachlicher Besonderheiten nicht immer möglich ist, die Benutzerwünsche punktgenau zu erfüllen. Die nachstehenden Ausarbeitungen stellen nur eine bestimmte Auswahl von Maßnahmen dar, die nur für jeweils ein ganz bestimmtes Arbeitsmittel in einer konkreten Arbeitsstätte oder Baustelle gültig sind. Es sind Hilfestellungen bei der Erstellung der eigenen, spezifischen schriftlichen Betriebsanweisungen.
Diese beispielhaften Betriebsanweisungen können nicht einfach 1 : 1 auf andere Arbeitsmittel und Situationen übertragen werden, sie stellen eine beispielhafte Orientierung dar!
Als Ergänzung zur Betriebsanweisung sollten auch die Evaluierungsunterlagen des Betriebes herangezogen werden. Bei der Erstellung einer Betriebsanweisung sind neben der Betriebsanleitung des Herstellers auch einschlägige Normen, Merkblätter der AUVA und andere Unterlagen hilfreich.
Wer sollte sinnvoller Weise eine Betriebsanweisung verfassen?
Dies könnte jene Person sein, die auch für die Unterweisung der betreffenden Arbeitnehmer fachlich zuständig ist (z.B.: Meister, Vorarbeiter, Abteilungsleiter, ...). Günstigerweise wird diese Person mit der Sicherheitsfachkraft oder einem betriebsinternen Fachkundigen zusammenarbeiten. Auch der Hersteller des Arbeitsmittels kann beigezogen werden.
Eine Betriebsanweisung ist kein statisches Gebilde, das einmal für ein bestimmtes Arbeitsmittel geschrieben wird und dann unverändert bleibt. Bei Erlangen neuer Kenntnisse durch z.B. gefährliche Situationen oder Unfälle mit dem Arbeitsmittel muss sie angepasst werden.

Betriebsanweisung Kran (PDF) 
Betriebsanweisung Stapler (PDF) 
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (gekürzt) (PDF)
Betriebsanweisung Bolzensetzgeräte (PDF) 
Betriebsanweisung Autogenschweißen (PDF) 

Posted by: kasika

Category: Betriebsanweisungen

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