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Arbeitskorb

Arbeitskörbe dürfen nur mit Kranen, mechanischen Leitern oder Hubstaplern, d.h. mit zum Heben des jeweiligen Arbeitskorbes zugelassenen Arbeitsmitteln gehoben werden. Dies ist in dem Fall erlaubt, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. der Hersteller des in Frage kommenden Arbeitsmittels hat die Verwendung des in Frage kommenden Arbeitskorbes ausdrücklich vorgesehen
  2. es wurde für die Kombination Arbeitsmittel/Arbeitskorb eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO durchgeführt

Rechtsgrundlagen: Paragraphen 22 und 52 AM-VO

Category: Bau

Tags:Schulung Maschinenbau Tunnelbau Verkehr Bau Land-Forst Holz