Begriffsbibliothek 

Anlegeleitern

Maximale Länge einer einteiligen Anlegeleiter: 8 m: größere Längen sind zulässig, wenn zusätzliche Maßnahmen gegen Umfallen getroffen wurden (Querfuß oder breiterer Leiterfuß, seitliche Abstützung oder Fixierung des oberen Leiterendes)
Schrägstellung: nicht flacher als 3:1,
nicht steiler als 4:1.
Ausstieg: Die Leiter muss mindestens 1 m über die Ausstiegsstelle ragen (Ausnahme: Gelegenheit zum Anhalten vorhanden).
Anlegeleiter als Verkehrsweg:
ab 5 m Absturzhöhe: Es sind Seitenwehren, Rückenschutz oder Steigschutz vorzusehen.
Anlegeleiter als Arbeitsplatz:
Es dürfen nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum (Putzausbesserungen, einfache
Montagearbeiten etc.) von erfahrenen, unterwiesenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmern bei günstigen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden.

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 5 m:

  • die Arbeitnehmer verwenden eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden oder 
  • es sind besondere geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Leiter gegen Umfallen getroffen (Querfuß oder breiterer Leiterfuß), seitliche Abstützung oder Befestigung der Leiter am oberen Leiterende. 


(§ 36 AM-VO)

Weitere Informationen: Baumappe 2008 E 8,
AUVA M 023 Tragbare Leitern

Arbeitshilfen: Checkliste Verhütung von Sturzunfällen
download: www.auva.at>service>checklisten

Category: Bau

Tags:Schulung Tunnelbau Bau