Unterschieden wird zwischen
- primären Absturzsicherungen wie Abdeckungen, Umwehrungen und Abgrenzungen
- sekundären Absturzsicherungen wie Fanggerüsten, Auffangnetzen, Dachfanggerüsten oder Dachschutzblenden und
- Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Auffanggurte. PSA muss die CE- Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft worden sein.
Primäre Absturzsicherungen
Rechtsgrundlagen: Paragraph 7 bis 10 BauV; §§ 20 (2), 61(3), 69 und 70 ASchG; Paragraph 44 PSASV; Paragraph 72 AAV