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Abnahmeprüfungen

„Gefährliche Arbeitsmittel“ müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung durch eine besonders qualifizierte Person unterzogen werden

Rechtliche Grundlagen: § 37 ASchG; § 7 AM-VO

Category: Maschinenbau

Tags:Schulung Ergonomie