Abnahmeprüfungen
„Gefährliche Arbeitsmittel“ müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung durch eine besonders qualifizierte Person unterzogen werden
Rechtliche Grundlagen: § 37 ASchG; § 7 AM-VO
Category: Maschinenbau
Tags:Schulung
Ergonomie