Begriffsbibliothek 

Anwendung der Grundsätze der Gefahrenverhütung auf Baustellen

(§ 3a BauV) Die Grundsätze der Gefahrenverhütung sind insbesondere anzuwenden auf
  1. die Auftrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit 
  2. die Wahl des Standorts der Arbeitsplätze sowie die Zugangsbedingungen und die Festlegung der Verkehrswege oder Verkehrszonen 
  3. die Bedingungen für die Handhabung der Materialien 
  4. Instandhaltung und Kontrolle der Anlagen und Einrichtungen, um Mängel auszuschalten 
  5. Abgrenzung und Einrichtung von Lagerbereichen insbesondere für gefährliche Materialien 
  6. Bedingungen für die Entfernung von gefährlichen Materialien 
  7. die Lagerung, die Beseitigung und den Abtransport von Abfällen und Schutt 
  8. die Anpassung der tatsächlichen Dauer für die verschiedenen Arbeiten 
  9. die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Selbständigen 
  10. die Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten auf dem Baustellengelände 

Tipp: Baustellen-Gefahrenbeurteilung
Hat nun eine Baufirma bzw. eine Professionistenfirma einen konkreten Auftrag erstanden, dann setzen sich vor Baubeginn die für die Ausführung Verantwortlichen zusammen und passen ihre Standard-Gefahrenbeurteilung dem erstandenen Auftrag an.
Erster Schritt für die Baufirma bzw. Professionistenfirma wird dabei sein - sofern dies nicht schon bei der Erstellung des Anbotes durchgeführt wurde -, den für das konkrete Bauvorhaben erstellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan daraufhin zu untersuchen, welche konkrete sicherheitstechnischen Aussagen getroffen wurden, die das eigene Unternehmen betreffen.
Es wird also einleitend von jedem ausführenden Unternehmen überprüft, inwieweit die in den Standards angeführten Gefahren und die daraus resultierenden Maßnahmen auf das konkrete Bauvorhaben zutreffen, d.h. mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan übereinstimmen. Dabei wird alles nicht Zutreffende gestrichen und die auf Grund des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans notwendigen Ergänzungen und Konkretisierungen durchgeführt, die sich aus der konkreten Baustellensituation ergeben.
Fehlende Einrichtungen und Maßnahmen, die auch andere Unternehmen betreffen, werden mit dem Planungs- bzw. Baustellenkoordinator abgestimmt. Weiters werden die Standards „Maschinen“ und „Arbeitsstoffe“ auf die konkrete Baustellensituation hin überprüft.
Somit wird also aus dem allgemeinen Standard eines Unternehmens unter Berücksichtigung des für die betreffende Baustelle geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans die konkrete Baustellen-Gefahrenbeurteilung. Tipp: Es sollten daher die wichtigsten Schutzmaßnahmen
und -einrichtungen der Baustellen-Gefahrenbeurteilung in einer Kurzfassung, z.B. in Form einer Checkliste, zusammengefasst werden, damit die verantwortliche Aufsichtsperson (bzw. bei Abwesenheit sein Vertreter) sie im Baustellenalltag anwenden kann.
Baustellen-Checkliste
Es bietet sich an, für die unterschiedlichen Bausituationen das Wesentliche aus den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten der Baustellen-Gefahrenermittlung nach der Devise „Weniger ist mehr“, z.B. auf einem A4-Blatt, bereit zu halten.
Zum Beispiel könnte für die Baufirma im Wohnhausbau jeweils eine A4-Seite der Checkliste umfassen
  • die Baustelleneinrichtung und -organisation, 
  • den Kelleraushub und die Herstellung des Kellers, 
  • die Herstellung der Regelgeschosse, 
  • die Herstellung des Dachgeschosses, 
  • die Ausbauarbeiten, 
  • die Baustellenräumung. 

Auf der Baustelle sollten somit aufliegen:
Primär die aus einer bzw. einigen wenigen Seiten bestehenden Checkliste, in die die jeweilige Aufsichtsperson täglich schauen kann, und die Mappe „Sicherheit am Bau", die die Aufsichtsperson heranziehen kann, wenn sie mit der Checkliste allein nicht auskommt oder wenn sie die Arbeiter unterweist.
Darüber hinaus wird im Sinne eines „Total Quality Managements“ empfohlen, diese Checkliste - im Zuge einer themenübergreifenden Arbeitsvorbereitung - um die nötigen Angaben aus dem Bereich Qualität, Umwelt- und Passantenschutz, etc. zu erweitern.

Category: Bau

Tags:Schulung Tunnelbau Bau