Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fall ist bzw. sind:
- eine Brandschutzordnung und ein Brandschutzplan zu erstellen
- ein Brandschutzbuch zu führen
- jährliche Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen
- in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz die Arbeitnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen zu unterweisen.
Rechtsgrundlagen: § 45 AStV