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Brandschutz; erhöhter

Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fall ist bzw. sind:

  1. eine Brandschutzordnung und ein Brandschutzplan zu erstellen
  2. ein Brandschutzbuch zu führen
  3. jährliche Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen
  4. in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz die Arbeitnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen zu unterweisen.

Rechtsgrundlagen: § 45 AStV

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