Begriffsbibliothek 

Arbeitsmediziner

Das ist eine Präventivfachkraft im Sinne des ASchG, Berater des Arbeitgebers in Sachen “Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz”. Ein AM soll den Arbeitgeber vor allem in Gesundheitsfragen (Auswirkungen von Lärm oder Vibrationsbelastung, Berücksichtigung der Ergonomie,...) unterstützen und beraten. Die Fachausbildung zum AM umfasst nach dem abgeschlossenen Medizinstudium einen zwölfwöchigen Fachkurs. Jede Arbeitsstätte muss die Dienste eines Arbeitsmediziners in Anspruch nehmen, zeitlicher Mindestaufwand und Tätigkeitsbereich sind im ASchG geregelt.

AG haben AM zu bestellen. AM beraten AG AN, SVP und Belegschaftsorgane in allen Fragen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Sie unterstützen die AG bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten. Aufgaben, Pflichten und Mindestaufwand der AM sind im ASchG geregelt.

Rechtsgrundlagen: 7. Abschnitt, insbes. §§ 77 a, 78 bis 82a, § 79 und § 81 ASchG

Category: Arbeitsmedizin

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